1. Aktuelle Ausgangslage

Gemeinsam mit 32 anderen europäischen Staaten hat sich die Bundesrepublik Deutschland in einer Erklärung der europäischen Bildungsminister/Bildungs-ministerinnen am 19.Juni 1999 in Bologna verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren die folgenden Ziele der Bologna-Erklärung umzusetzen:

  • Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Hochschul- und Forschungsraumes,
  • Transparenz und Vergleichbarkeit im Interesse einer europaweiten Mobilität von Lernenden und Lehrenden und
  • Einführung von Bachelor und Masterstudiengängen mit einem transparenten Leistungspunktesystem.

 

Zur Umsetzung dieses Programms wird in der Präambel der Konferenz der Europäischen Hochschulminister/Hochschulministerinnen vom 19.9.2003 in Berlin betont, dass die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, mit dem Ziel der sozialen Dimension des europäischen Hochschulraumes in Einklang gebracht werden muss. Dabei soll es auch neben der Stärkung des sozialen Zusammenhalts um den Abbau sozialer und geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auf nationaler und europäischer Ebene gehen. Dies ist für die Entwicklung der sozialen Berufe und deren Ausbildung in gestuften Systemen auf Hochschulebene von besonderer Bedeutung.2)

 

Vor allem mit der Einführung von gestuften Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlüssen (Ziel 3 der Bolognaerklärung) mit modularen Konzepten ist ein Paradigmenwechsel der curricularen Gestaltung der Studiengänge verbunden. Die bisher disziplinorientierte Definition von Lernzielen und Inhalten der Rechts- und Verwaltungswissenschaften in Theorie und Praxis an Fachhochschulen muss nun interdisziplinär entwickelt und in modulare Konzepte integriert werden. Hinzu kommt, dass die disziplinäre quantitativ notwendige Lehrleistung nicht mehr allein auf der Grundlage der Lehrkapazität nach der KapVO mit den entsprechenden länderspezifischen Cn werten für das wissenschaftliche Personal und der Organisation des Studiums in Semester-wochenstunden, sondern nach der über die notwendige Lernleistung der Studierenden zu erwerbenden Leistungspunkte (ECTS) berechnet wird.

 

2) vgl. dazu auch Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung: Akkreditierung –Geschlechtergerechtigkeit als Herausforderung, Positionspapier zur Umsetzung des Bolognaprozesses in Deutschland, Bonn, September 2004