Einführung

Die 1970 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen des Rechts (BAGHR) an den Fachhochschulen und Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland vereinigt Professorinnen und Professoren, die Rechtswissenschaften an Fachhochschulen/Fachbereichen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik in Lehre und Forschung disziplinär und interdisziplinär vertreten.

Zu den satzungsmäßigen Zielen der BAGHR gehört auch, in den Studienreformprozessen die notwendigen Standards der verschiedenen disziplinär definierten Rechtsanteile im Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik an den Fachhochschulen zu gewährleisten und die Rechts- und Verwaltungskompetenz der Absolventen zu sicheren, um so eine Berufsqualifizierung für die Arbeitsfelder der sozialen Arbeit mit dem ersten Ausbildungsabschluss (bisher Diplom Sozialarbeit/ Sozialpädagogik künftig Bacherlor of arts) zu erzielen.

Das Positionspapier ist durch die Arbeitsgruppe Didaktik unter Mitwirkung von Jost Bauer (Fachhochschule Reutlingen/Ludwigsburg), Sigmund Gastiger (Kath. Fachhochschule Freiburg), Dieter Peter Weber (Evangelische Fachhochschule Berlin) erarbeitet worden. Die bei der BAGHR-Tagung am 21. und 22. Januar 2005 in Wiesbaden diskutierte und einstimmig beschlossene Vorlage eines Positionspapiers der BAGHR wurde am 15. Februar 2005 in Ludwigsburg von der Arbeitsgruppe Didaktik unter Mitwirkung von Renate Oxenknecht-Witzsch redaktionell entsprechend den Diskussionsergebnissen überarbeitet.

In den vergangenen 34 Jahren seit der Anhebung (1970) der grundständigen Ausbildung von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen von der höheren Fachschule auf die Hochschulebene waren die Beiträge der einzelnen Wissenschaften, z.B. auch der Rechts- und Verwaltungswissenschaften in den Diplomstudiengängen an den Fachhochschulen disziplinär definiert. Bezogen auf das sog. Kerngebiet des Curriculums Recht als Fachdisziplin wurde den Rechtsanteilen im Gesamtcurriculum bei 130 bis 145 Semesterwochenstunden (SWS) ein Umfang von ca. 20 bis 30 SWS zugestanden.

Schon in den Reformprozessen der Diplomstudiengänge vor dem sog. Bolognaprozess wurde aber der Anteil der disziplinär definierten rechtswissen-schaftlichen Beiträge immer weiter zurückgenommen bzw. ansatzweise in interdisziplinäre Zusammenhänge integriert.

Die BAGHR hat diese Reformprozesse seit 1972 kritisch begleitet und 1997 zum Curriculum Recht im Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik eine Empfehlung veröffentlicht, um die entwickelten Standards zu sichern. In der Empfehlung wurde darauf verwiesen, dass der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Hinblick auf die Rechtsanwendungskompetenz der sozialberuflichen Fachkräfte eine besondere Bedeutung zugemessen wird.1)

Mit dem überarbeiteten Positionspapier "Curriculum Recht im Studium der Sozialen Arbeit (Sozialarbeit/Sozialpädagogik) in Bachelor- und Masterstudiengängen (BA/MA) an den Fachhochschulen und Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland" trägt die BAGHR der Hochschulentwicklung in Deutschland Rechnung.

15. Oktober 2005 Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch (Vorsitzende)

 

1) vgl. ZfJ Nr. 4/1998, S. 157 ff.