Protokoll BAGHR – Tagung am 21./21.01.2016 in Hildesheim

Freitag, 20. Januar 2017
1. In der Einführung zur Tagung dankte die Vorsitzende Frau Professorin Dr. Sabine Dahm für die Vorbereitung und Organisation der Tagung. Sie wies auf das möglicherweise historische Datum des Amtsantritts des neuen und sehr umstrittenen Präsidenten der USA.
Der Kanzler der HAWK Dr. Marc Hudy stellte in seinem Grußwort die HAWK und die Entwicklung in den letzten Jahren vor.

 

2. Rainer Kröger, „Die SGB VIII-Novellierung – Stand der Reformdiskussion und Anmerkung durch die AFET“. Die Präsentation des Vortrags wird den Tagungsteilnehmern zugesandt.


3. Verabschiedung von Herrn Kollegen, Prof. Heinz Dieter Gottlieb, aus dem aktiven Dienst
Mit einem Vortrag zum Thema „Rechtsverwirklichung durch Schiedsverfahren, §§ 78a-78g SGB VIII“ hat sich Herr Kollege Gottlieb im Rahmen der BAGHR-Tagung und in Anwesenheit von Kolleginnen und Kollegen der Fakultät und weiteren Gästen aus dem aktiven Dienst verabschiedet.
Die Vorsitzende der BAGHR Renate Oxenknecht-Witzsch würdigte die Verdienste von Heinz- Dieter Gottlieb für die BAGHR.
Im Vorfeld der Gründung des Vereins BAGHR e.V. am 22. Januar 2000 hatte Heinz Dieter Gottlieb maßgeblich die Ausarbeitung der Satzung übernommen. Er war in der ersten Amtszeit von 2000 bis 2003 stellvertretender Vorsitzender des BAGHR e.V. Durch seine Vermittlung hat sein Sohn Matthias Gottlieb viele Jahre die Rechnungslegung erstellt und die Homepage der BAGHR neu gestaltet und gepflegt. R. Oxenknecht-Witzsch dankte Heinz Dieter Gottlieb für sein außerordentliches Engagement und die gute Zusammenarbeit in den vielen Jahren.
Von Seiten der HAWK würdigte der Kanzler Dr. Marc Hudy die Verdienste von Prof. Heinz-Dieter Gottlieb. Der ehemalige Vorsitzende des Fachbereichstags Prof. Dr. Friedhelm Vahsen und ehemaliger Kollege und Weggefährte von Heinz-Dieter Gottlieb gab Einblicke in die Entwicklung der Fakultät und würdigte die Zusammenarbeit mit Herrn Gottlieb.


Samstag, 21. Januar 2017
4. Angelika Quentin, Richterin am Arbeitsgericht Hildesheim, „Rechtsprechung zum Mindestlohn“. Die Präsentation des Vortrags wird den Tagungsteilnehmern zugesandt.


5. Lydia Maibaum, Staatsanwältin Hildesheim, „Neuerungen im Strafrecht und aktuelle Rechtsprechung“ (insbesondere zum Sexualstrafrecht. Die Präsentation des Vortrags wird den Tagungsteilnehmern zugesandt.


6. Vorstellung der individuellen Studienvertiefung „Soziale Arbeit in der öffentlichen Verwaltung“ an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK durch die Koordinatorin Frau Kollegin Prof. Dr. Ingrid Siebrecht und Herrn Kollegen Prof. Dr. Oliver Kestel. Mit der Studienvertiefung hat die Fakultät auf Anfragen aus der Praxis reagiert.


7. Literaturhinweise
(1) Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.),
-Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 13. Auflage 2017, Fachhochschulverlag
-Unterkunfts- und Heizungskosten nach dem SGB II, 4. Auflage 2017, Fachhochschulverlag.
(2) Markus Emanuel / Lutz Müller-Alten / Annette Rabe (2017): Kinder- und Jugendhilfe: Das Lehrbuch für die strukturellen Arbeitsbedingungen, Beltz Juventa, Weinheim Basel
(3) Fricke, Ernst, Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht im Fokus allen Handelns,
in: Handbuch der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Wirth (Hrsg.), Suchtprävention in der Heimerziehung. Handbuch zum Umgang mit legalen wie illegalen Drogen, Medien und Ernährung, Hamm, 2017
(4) Fröschle, Tobias, Familienrecht, 3. Auflage 2016, 151 Seiten, 22 Euro, mit Hörfassung
(5) Grühn, Corinna (Hrsg.), Fälle zum Sozialrecht, Verlag Barbara Budrich, 1. Aufl., Leverkusen 2017, Preis 9,99 Euro
(6) Heilmann, Stefan und Lack, Katrin, Die Rechte des Kindes: Festschrifz für Ludwig Salgo zum 70. Geburtstag, 2016, 89 Euro
(7) Kunkel, Peter-Christian,:
-SGB VIII-Lehr- und Praxiskommentar, 7. Auflage 2017
-SGB VIII Kinder- und Jugendhilferecht, Lehrbuch, 8. Auflage 2015
-Fälle zum Kinder- und Jugendhilferecht, 5. Auflage 2016
(8) Möller, Winfried (Hrsg.), Praxiskommentar SGB VIII-Kinder- und Jugendhilfe, 2. Auflage 2017, Bundesanzeiger Verlag, 982 Seiten, 64 Euro
(9) Stock, Christof/Schermaier-Stöckl, Barbara,
-Soziale Arbeit und Recht, Lehrbuch, 2016, 491 Seiten, 39 Euro
-Soziale Arbeit und Recht, Fallsammlung und Arbeitshilfen, 2016, 229 Seiten, 29 Euro
(10) Trenczek/Goldberg, Jugendkriminalität. Jugendhilfe und Strafjustiz, 2016, 560 Seiten, 68 Euro
(11) Wabnitz, Reinhard J:
- Von der „Größten KJHG-Reform“ zum X.-ten Änderungsgesetz zum SGB VIII - oder: zum „2. Bundeskinderschutzgesetz“, demnächst in ZKJ;
- Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit, München und Basel, 3. Auflage Ernst-Reinhardt-Verlag München und Basel 2016, 243 Seiten, 19,99 €;
- Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Kommentar, 2. Auflage Fachhochschulverlag Frankfurt am Main 2016, 456 Seiten 48,00 €;
- Wäre eine Delegation der Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII auf die örtliche Ebene rechtlich zulässig und fachlich vertretbar?, in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 11/2016, S. 400-404;
- Große Lösung und Inklusion, in: Küstermann, B./Eikötter, M. (Hrsg.), Rechtliche Aspekte inklusiver Bildung und Arbeit, Beltz Juventa Weinheim und Basel 2016, S. 134-154.


8. Rechtsprobleme aus dem Berufsalltag der Sozialen Arbeit
(1) Prof. Ulrich Stascheit
-legt ein Kurzgutachten vor zur Frage, ob der Arbeitgeber einer pädagogischen Einrichtung für die verpflichtende Teilnahme an Mahlzeiten deren Kosten als Sachbezug auf die Arbeitsvergütung anrechnen kann;
-weist auf das Urteil des Hess. Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2016 – L 7 AL 35/15, Vorinstanz S 19 AL 494/08 (Sozialgericht Frankfurt) zur Frage einer Sperrzeitverhängung wegen nicht rechtzeitiger Arbeitslosmeldung im Rahmen des einjährigen Anerkennungspraktikums hin und stellt das Urteil zur Verfügung. Die Sperrzeitverhängung wurde vom Landessozialgericht als rechtswidrig bewertet. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen;
-legt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.2016 – 1 BvR 1304/13, in der das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben hat in einem Rechtsstreit aus dem Arztvertragsrecht. Gegenstand ist die Frage der Vergütungspflicht bei unterlassener beziehungsweise fehlerhafter Aufklärung und der dadurch erfolgten Absage eines OP-Termins. Das Amtsgericht hatte den Beklagten dem Antrag des Klägers entsprechend, ohne mündliche Verhandlung. Mit dem Urteil war dem Beklagten ein Schriftsatz des Klägers erstmals zugeleitet worden. Das BVerfG hat festgestellt, dass der Beschwerdeführer durch die Entscheidung des Amtsgerichts in seinem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurde.
Das Gutachten und die beiden Entscheidungen können auf Anfrage übersandt werden.
(2) Prof. Dr. Christof Stock
berichtet über das Urteil des VGH Kassel vom 04.02.2016– 7 A 983/15 (VG Kassel)
zur Frage Zugang zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin.
Das Urteil ist mit einer Anmerkung von Christof Stock in MedR 2016, 986-992, abgedruckt.
Der Leitsatz lautet:
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) PsychThG ist nach der Neuordnung der Studiengänge durch den Bologna-Prozess eine bestandene Abschlussprüfung in einem konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie. Dabei müssen sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudiengang in Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule absolviert worden sein.


9. Termine
Die Termine für die BAGHR-Tagungen im Jahre 2018 wurden festgelegt:
19./20. Januar 2018
22./23. Juni 2018
12./13. Oktober 2018


Renate Oxenknecht-Witzsch

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Protokoll BAGHR – Tagung am 21./21.01.2016 in Hildesheim
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