Die Mitglieder der BAGHR erarbeiten und verabschieden auf ihren Tagungen gelegentlich Stellungnahmen zu jeweils aktuellen Fragen der Hochschullehre des Rechts und der rechtlichen
Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit, z.B. zu Gesetzentwürfen, welche die Lehre oder welche die Berufstätigkeit der Sozialen Arbeit betreffen.