Protokoll BAGHR – Tagung am 18.6.2016 in Nürnberg

Tagungsordnungspunkt 6

6.1 Ausbildungsrelevante Literatur

6.1.1 Ulrich Stascheit weist hin auf

6.1.1.1 Dorothee Frings, Martina Domke, Asylarbeit, Rechtsratgeber für die soziale Praxis, Fachhochschulverlag, ISBN 978-3-943787-58-0

 

6.1.1.2 Leitfaden für Arbeitslose, Rechtsratgeber zum SGB III, Stand 1.8.2016, Fachhochschulverlag, die Neuauflage kommt in diesen Wochen

 

6.1.1.3 Eckhardt Hanna und Dieter, Ich bin radical bis auf die Knochen., eine Biographie über Meta Quark Hammerschlag, ISBN 978-3-043787-73-3 (ein sehr schön gemachtes Buch)  

 

6.1.2 Frank Groner weist hin auf

6.1.2.1 Brosch Dieter, Kindeswohlgefährdung: Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen – Teil 1, KiTa aktuell Recht, 2/2016, Teil 2 KiTa aktuell Recht, 3/2016

 

6.1.2.2. Hundt Marion,  Migrationsrecht an den Schnittstellen zu SGB VIII , aus dem Internet herunterzuladen http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/media.php/bb2.a.5723.de/Reader_Migrations_R.pdf

 

Die Arbeit wird auch von Peter Knösel empfohlen.  

 

6.1.3 Helga Spindler weist hin auf

6.1.3.1

- Aufsatz: Die Stellung armer Familien im SGB II und bei aufstockenden Leistungen, ZFSH / SGB Heft 5/2016 S.233- 243 (zu Leistungsansprüchen, Armutsniveaus, Situation von Aufstockern, besonders nach der Wohngeldreform 2016, und zum Familienbild des SGB II )

 

6.1.3.2 Entscheidungen mit Anmerkungen :

- LSG Rheinland Pfalz, B. v. 28.4.2015, info also 6/2015 S. 269 f.: Keine Verpflichtung zu sozialer Betreuungstätigkeit ohne entsprechende Qualifikation. Die Zwangszuweisung in eine Arbeitsgelegenheit zur Betreuung von Senioren, Kindern und Jugendlichen ist rechtswidrig, wenn keine Vorbildung und Erfahrung besteht, die den fachlichen Anforderungen entspricht, die sich in der Ausbildung für diese Berufe widerspiegelt ( " Neben den hohen fachlichen Voraussetzungen, wie sie sich z.B. im Studiengang Soziale Arbeit oder in der Ausbildung zur Erzieher/in widerspiegeln, sind auch erhebliche persönliche Voraussetzungen..... erforderlich, um in dem gesellschaftspolitisch sehr wichtigen und sehr vielfältigen Bereich tätig sein zu können ")

 

- SG München, B. v. 23.7.2015, info also 1/2016 S. 37 f. Rechtswidrigkeit schriftlicher Hausaufgaben zur Persönlichkeitsentwicklung. (Im Ausgangsfall führte Nichterfüllung der Eingliederungsvereinbarung zu Kürzung um 30%).  In der Anmerkung werden weitere Beispiele solcher Sozialtechniken im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen erörtert ( z.B. Detaillierte Protokolle des  gesamten Tagesablaufs, Erstellung von Netzwerkkarten, Auskunft über soziale Kontakte, gruppenweise Durchführung von Persönlichkeitstests, Teilnahme an Psychotherapie und Raucherentwöhnung), die alle auf freiwilliger Basis und im geschützten Kontext eine Berechtigung haben können, aber nicht unter Androhung von Sanktionen erzwungen werden dürfen.

 

- Tagessatzfestsetzung für mittellose Straftäter. Der Deutsche Caritasverbande und die katholischen BAG Straffälligenhilfe fordern in einer ausführlich begründeten Stellungnahme für Bezieher von Grundsicherungsleistungen 3 Euro Tagessatz festzusetzen (Änderung der §§ 40, 42 StGB ) , info also 6/2015 S.284 f. Die Grundüberlegung wird in der Anmerkung unterstützt, allerdings darauf hingewiesen, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Existenzsicherung 6 Euro Tagessatz vertretbar sind, nicht aber 10 Euro und mehr, wie häufig verhängt werden. Allerdings müssten derartige Tagessätze auch für Niedrigverdiener mit Einkommen von aktuell bis 1060.- Euro netto gelten.

 

Die Höhe der Tagessätze bedeutet eine zusätzliche Verelendung.

 

In der Diskussion ergibt sich, dass in Berlin die Tagessätze zwischen 5 und 7 € lagen, aber jetzt 15 € betragen, eventuell gemindert auf 10 €.

 

- Zur Jugendhilfe:

- VG Hamburg U..v. 10.12.2015 Rechtswidrigkeit der Hamburger Sozialraumpraxis mit einer Besprechung von Wilfried Nodes, Forum sozial Heft 1/2016 S.58/59.

 

Dazu auch noch: -VG Darmstadt, Beschl. v. 29.2.2016 Unzulässigkeit kommunaler Konzepte und Vereinbarungen, nur einzelnen Leistungserbringern Leistungen der Schulassistenz exklusiv zuzuweisen ( §§ 35,,35a Abs.3 SGB VIII und 53 SGB XII ), Sozialrecht aktuell , Heft 3/2016 S. 116 f.

 

6.2 Austausch von Klausuren und von Themen zu Bachelor – und Masterarbeiten

Es werden keine Klausuren ausgetauscht. Soll aber in Jena wieder passieren. Es wird auch angesprochen, dass die Prüfungen an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich sind.

 

Arne von Bötticher regt an, das Intranet des BAGHR für den Austausch zu nutzen.

 

6.3 Rechtsprobleme aus dem Berufsalltag der Sozialen Arbeit

6.3.1 Helga Spindler regt im Hinblick auf die aktuelle Nachfrage nach Sozialarbeitern/innen und Sozialpädagogen/innen an, deren Verträge auszuwerten. Markus Fischer kennt eine Professorin, die in diesem Bereich forscht.

 

6.3.2 Maria- Meyer Höger weist auf einen Entwurf des Fachbereichsrats für neue Qualifizierungsrichtlinien für  Soziale Arbeit hin. Sie meint, die BAGHR sollte dazu Stellung nehmen.

 

6.4 Hochschulpolitische Informationen

6.4.1 Ulrich Stascheit informiert, dass Sybilla Flügge mit der aktiven Arbeit in der Hochschule Frankfurt  aufhört. Die Stelle ist neu ausgeschrieben als Stelle für das Recht der Frau.

 

6.4.2 Markus Fischer berichtet über einen neuen Studiengang Recht und Management der Sozialen Arbeit an der Hochschule Rhein-Main hin, der mit einem Bachelor of Laws abschließt.

 

6.4.3 Die staatliche Anerkennung als SozialArbeiter/in wird diskutiert. In NRW und Sachsen ist der Bachelor SA Voraussetzung für die Anerkennung.

Das Thema soll noch einmal  in Jena aufgegriffen werden.

6.5 Protokoll der BAGHR – Tagung in Potsdam

Zunächst gibt es die Nachfrage nach dem Manuskript des Vortrages über die Industrie 4.0, das die Referentin allen zur Verfügung stellen wollte.

 

Renate Oxenknecht- Witzsch erklärt, dass sie das Material erhalten, aber noch nicht verschickt habe. Sie erklärt dies damit, dass sie noch nicht abgeklärt habe, ob alle Mitglieder des BAGHR oder nur die Teilnehmenden der Tagung in Potsdam das Manuskript erhalten dürfen.  Wir werden es bekommen.

 

6.6 Bericht des Vorstandes und Planungen

6.6.1 Website – Markus Fischer hat Kontakte geknüpft, die google Optimierung soll verbessert werden.

 

6.6.2 Rechtsdidaktik und Curriculum – welche Themen wie und welche wesentlichen Inhalte vermittelt werden sollen, wird in Jena behandelt werden.

 

6.6.3 Die Tagungen 2017 sind alle besetzt, sie werden in Hildesheim, Emden und Wolfenbüttel stattfinden.

 

6.6.4 Renate Oxenknecht-Witzsch fragt nach, ob bei Kolleginnen und Kollegen  Interesse besteht,  eine Reise nach Israel und Palästina durchzuführen, um sich dort mit JuristInnen und MenschenrechtlerInnen zu treffen.

 

6.6.5 Peter Knösel erinnert an eine Tagung im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Problem der Realisierung einer Teilnahme an einer Sitzung wird angesprochen. 

7. Verschiedenes

7.1. Hildegund Sünderhauf-Kravets berichtet von ihrer Arbeit am Wechselmodell, dem Leitbild of shared parenthood und der Arbeitsgruppe zum Unterhalt bei Wechselmodell. Für 1,5 Mio € ist eine Studie zur Praxis von Wechselmodell und weiteren Betreuungsmodellen in Auftrag gegeben. (Die Protokollantin weiß nicht mehr, von wem.)

 

7.2 Marianne Breithaupt schildert die mögliche Betroffenheit von KollegInnen, die in den alten Bundesländern berufen wurden, ihre Qualifikation für die Professur aber ganz oder teilweise in der DDR erworben haben. Ihre Vordienstzeiten in der DDR werden bei der Festsetzung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt, § 12 b BeamtVG bzw. entsprechende Regelungen in den Landesversorgungsgesetzen. Wie viele KollegInnen davon betroffen sind, und falls, in welchem Umfang ihre Pensionen gekürzt werden, ist nicht bekannt. Sie schlägt eine kurze Umfrage bei den Mitgliedern der BAGHR vor, um ein Bild von der Relevanz des Problems zu erhalten. Der Vorstand ist damit einverstanden.

 

13.10 Uhr Ende der Tagung.

 

Marianne Breithaupt

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