Das Rechtscurriculum der BAGHR
– Rechtskompetenz als Schlüsselqualifikation der Sozialen Arbeit –
beschlossen durch den Vorstand im Februar 2025
Inhaltliche Standards und Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung in und für die Entwicklung von Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit(1)
Zielsetzung:
Die Unterstützung von Menschen und die Lösung struktureller und sozialer Probleme in der Praxis der Sozialen Arbeit erfordern immer komplexere professionelle Rechtskenntnisse sowie
Rechtsanwendungskompetenzen.(2) Sie sind damit konstitutiv für eine professionelle Ausbildung in der Sozialen Arbeit. Das Rechtscurriculum der BAGHR(3) zeigt hierfür entsprechende Standards und
Rahmenbedingungen auf. Zielsetzung ist es, den Studierenden Rechtswissen, Rechtsverständnis und die entsprechenden Handlungskompetenzen in der Beratung, Begleitung, Beschaffung, Intervention,
Verhandlung und Vertretung(4) von bzw. für Adressat:innen der Sozialen Arbeit zu vermitteln. Die Studierenden sollen zur juristischen Problemerkennung und -bearbeitung innerhalb verschiedener
Arbeits- und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit befähigt werden. Dabei handelt es sich um eine Schlüsselqualifikation für Sozialarbeiter:innen.(5) Dieser Ansatz steht als Lernziel und Leitbild
für das Curriculum der BAGHR im Vordergrund.
Die BAGHR empfiehlt daher zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Ausbildung in den grundständigen Studiengängen der Sozialen Arbeit folgende inhaltliche Ausrichtung sowie strukturelle
Verortung und quantitative Gewichtung von Rechtsmodulen. Es werden verschiedene Lerneinheiten und modulare Optionen (Pflichtmodul, Wahlmodul, Pflichtmodul mit inhaltlichen Wahlmöglichkeiten bzw.
Wahlpflichtmodul und interdisziplinär besetzte Modulvarianten) vorgeschlagen. Dieses eröffnet Gestaltungsspielraum für die Fakultäten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft empfiehlt insgesamt für den rechtlichen Anteil im Studium einen Umfang von mindestens 25 bis 30 Credit Points.
I. Einführung in das Recht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und rechtliche Problemsituationen mit und an
ausgewählten Beispielen benennen.
- Die Studierenden können die juristische Falllösungstechnik in Grundzügen (Auffinden und Benennen relevanter Vorschriften, Benennung einzelner Tatbestandsmerkmale
und jeweilige Anwendung auf den Fall) einsetzen in Bezug auf Normen mit Tatbestand und Rechts-folge. Diese juristische Denkweise können sie zur Einarbeitung in juristische Sachverhalte und zur
Argumentation im Kontext der Sozialen Arbeit nutzen.
- Die Studierenden können die klassischen Auslegungsmethoden benennen und im Rahmen einer juristischen Argumentation im Kontext Sozialer Arbeit Gesetzesauslegungen
kritisch hinterfragen.
- Die Studierenden können Gesetze und Rechtsprechung zitieren und den Aufbau von Gesetzen erläutern.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle durch Datenbankrecherche (z.B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen aus juristischer
sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, ausgewählte Zeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer Arbeit
verwenden.
- Die Studierenden können die Begriffe Gesetzesvorbehalt, unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum, Ermessen und Verhältnismäßigkeit benennen und mit ihnen
argumentieren.
- Die Studierenden können die Gerichtsorganisation erläutern.
2. Inhalt
- Begriffe des Rechts und der Gerechtigkeit
- Verfassungsrecht mit Bezug zur Sozialen Arbeit
-
- Staatsprinzipien
- Bedeutung der Grundrechte mit ausgewählten Beispielen
- Zivilrecht mit Bezug zur Sozialen Arbeit
-
- Anspruchsübersicht und Prüfungsaufbau (Wer will was von wem woraus?)
- Zustandekommen eines Vertrages / Vertragsformen
- Rechtsfähigkeit / Geschäftsfähigkeit
- Stellvertretung
- Einwendungen / Einreden
- Deliktische Haftung / Schadensersatz
- Strafrecht mit Bezug zur Sozialen Arbeit
-
- Grundprinzipien, z. B. Verbot der Doppelbestrafung und "Keine Strafe ohne Gesetz"
- Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
- Täterschaft und Teilnahme
- Handeln und Unterlassen
- Vergehen und Verbrechen in Verbindung mit Versuch
- Rechtsfolgen
- Jugendstrafrecht als Rechtsfolgen- und Verfahrensrecht
- Übersicht: Strafprozessrecht, insbesondere Verfahrensrechte
- Übersicht über Straftatbestände, insbesondere § 203 StGB
-
Verwaltungsrecht mit Bezug zur Sozialen Arbeit
-
- Verwaltungsakt / Verwaltungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- einstweiliger Rechtsschutz / Klage
- Normenpyramide einschließlich Bedeutung des Völker- und Europarechts in der Sozialen Arbeit
-
Gerichtsorganisation
- Wissenschaftliches Arbeiten im Recht
3. Sonstiges
- Pflichtveranstaltung; eigenständiges Rechtsmodul / Teil eines Rechtsmoduls
- 1. Studienjahr
- 3 bis 5 CP, (2 bis 4 Semesterwochenstunden – SWS – abhängig von der Verortung in anderen Rechtsveranstaltungen)
- Lehrformat: Vorlesung / Übung / seminaristischer Unterricht / Seminar
II. Familienrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Familienrechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle, rechtliche
Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die Gesetze beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Familienrecht durch Datenbankrecherche (z.B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen aus
juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer
Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können den Gerichtsaufbau im Familienrecht darstellen und die Unterschiede zum Gerichtsaufbau im allgemeinen Zivilrecht benennen.
- Die Studierenden können fallbezogen Vorschriften zum Verfahrensrecht im Bereich Familienrecht auffinden und anwenden und können die Rolle der Sozialen Arbeit im
familiengerichtlichen Verfahren darstellen.
- Die Studierenden können die Bedeutung ausgewählter familiengerichtlicher Entscheidungen der verschiedenen Instanzen des Familienrechts benennen und einordnen.
2. Inhalt
- Eherecht, Güterrecht, Scheidungsrecht
- Abstammungsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kinderschutz
- Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft, insbesondere Verfahrenspflegschaft
- Grundzüge des Unterhalts, Kindesunterhalt
- Adoptionsrecht
- Gewaltschutz
- Internationales (Privat-)Recht mit Bezug zum Familienrecht
- Verfahrensrechte (Beteiligung, Anhörung, Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen, Amtsermittlung, Rechtsmittel, Konsensgebot, Verfahrensbeistand,
Umgangspflegschaft)
3. Sonstiges
- Eigenständige Pflichtveranstaltung, ggfs. mit Kinder- und Jugendhilferecht
- 1. oder auch 2. Studienjahr
- 3 bis 5 CP (3 bis 4 SWS)
- Lehrformat: Vorlesung/Übung/seminaristischer Unterricht/Seminar
III. Kinder- und Jugendhilferecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Kinder- und Jugendhilferechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle,
rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf Gesetze beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Kinder- und Jugendhilferecht durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig
Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im
Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können das allgemeine (Sozial-)Verwaltungsrecht im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts einschließlich Ermessen und
Verhältnismäßigkeitsprüfung im Kontext Sozialer Arbeit anwenden.
- Die Studierenden können die Aufgaben des Jugendamtes und der Freien Träger erläutern.
2. Inhalte
- Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention
- Zielsetzung und Systematik des SGB VIII
- Kinderschutz, Inobhutnahme
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Hilfen zur Erziehung (HzE), Hilfeplanregelungen, Eingliederungshilfe
- Leistungen und Aufgaben des Jugendamts
- Leistungsdreieck, Freie und Öffentliche Träger
- Datenschutz
- Finanzierung
- Akteur:innen in der Kinder- und Jugendhilfe
- Beteiligungsrechte, Verfahrensabläufe, Verfahrensrechte
- Zuständigkeiten
3. Sonstiges
- Pflichtveranstaltung, eigenständige Rechtsveranstaltung oder Teil einer Rechtsveranstaltung, wie z.B. Familienrecht
- 1. oder auch 2. Studienjahr
- 3 bis 5 CP (3 bis 4 SWS)
- Lehrformat: Vorlesung/ Übung/ seminaristischer Unterricht/ Seminar
IV. Betreuungsrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Betreuungsrechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle, rechtliche
Problemsituationen in der Praxis benennen, auf Gesetze beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Betreuungsrecht durch Datenbankrecherche (z.B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen aus
juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer
Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können Verfahrensvorschriften im Bereich der rechtlichen Betreuung er-läutern und anwenden.
2. Inhalte
- Betreuungsrecht und allgemeine Grundzüge des Vertretungsrechts
- Auswahl, Bestellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten eines / einer Betreuer:in
- Autonomie und Rechte der betreuten Person (Willensvorrang, unterstützte Entscheidungsfindung)
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Gesundheitsbetreuung, Unterbringung, ärztliche Zwangsmaßnahmen
- Personensorge, Vermögenssorg
- Schnittstellen zum Sozialrecht
- Grundzüge des Gesundheitssystems
3. Sonstiges
- Pflichtveranstaltung
- Fortgeschrittenes Semester
- 3 bis 5 CP (2 bis 3 SWS)
- Vorlesung/ Übung / seminaristischer Unterricht/ Seminar
V. Sozialverwaltungsrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Sozialverwaltungs- und verfahrensrechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern.
- Die Studierenden können sich durch Datenbankrecherche (z.B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur
(Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können zentrale Bestimmungen des allgemeinen Sozialverwaltungsrechts im Kontext Sozialer Arbeit anwenden.
- Studierende können die Rechtsdurchsetzung der Adressat:innen unterstützen. Sie können rechtliche Handlungsspielräume ausloten und Wege zur Rechtsverwirklichung
aufzeigen.
2. Inhalte
- Systematik der SGB I, SGB X
- Unterschied zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht
- Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe
- Grundprinzipien Aufklärung, Beratung, Auskunft und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
- Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit
- Mitwirkungspflichten
- Verwaltungsakt, Aufhebung, Überprüfung, Rücknahme
- Rechtsbehelf (Vorverfahren)
- Sozialdatenschutz (Grundlagen)
- Schnittstellen zum Gerichtsverfahren, Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichtsbarkeitszweige, Kosten(freiheit)
3. Sonstiges
- Pflichtveranstaltung, eigenständige Rechtsveranstaltung oder Teil einer Rechtsveranstaltung, wie z. B. Existenzsicherungsrecht
- Keine Semesterangabe
- 3 bis 5 CP (2 bis 4 SWS)
- Vorlesung/ Übung / seminaristischer Unterricht/ Seminar
VI. Existenzsicherungsrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die verfassungsrechtlichen Grundlagen von Solidarität und Eigenverantwortung im Sozialstaat, insbesondere die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und ihre Bedeutung für das Leistungsrecht beschreiben.
- Die Studierenden können die Bedeutung des Existenzsicherungsrechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle,
rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die Gesetze beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können in den für die Praxis der Sozialen Arbeit relevanten Bereichen des Existenzsicherungsrechts Rechtskenntnisse aus SGB II und SGB XII
fallbezogen anwenden.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Existenzsicherungsrecht durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig
Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften und sonstige fachbezogene Quellen, wie z. B. Tacheles-Webseite) beschaffen
und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierende können fallorientiert beraten und die Rechtsdurchsetzung der Adressat:innen im Existenzsicherungsrecht unterstützen. Sie können dabei rechtliche
Handlungsspielräume ausloten und Wege zur Rechtsverwirklichung aufzeigen.
2. Inhalte
- Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gem. Art. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG mit Grundzügen wichtiger Urteile des
Bundesverfassungsgerichts
- Unterschiedliche Leistungssysteme mit jeweils anderer Trägerzuständigkeit: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag
(BKGG) und Asylbewerberleistungsgesetz
- Überblick Leistungsansprüche nach SGB II und SGB XII: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für
Bildung und Teilhabe, Eingliederungsleistungen (SGB II)
- Voraussetzungen der Leistungsansprüche nach SGB II und SGB XII, insb. Hilfebedürftigkeit (Bedarfsfeststellung, Regel-, Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und
Heizung, Anrechnung von Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter, Fehlbedarfsfinanzierung)
- Bedarfs-, Haushaltsgemeinschaft
- Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen
- Besonderheiten des Existenzsicherungsrechts bei Migrant:innen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Regelungen für Unionsbürger:innen,
Drittstaatsangehörige, Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG: Erfordernis einer Arbeitserlaubnis, Ausschlusstatbestände
- Nutzung fachlicher Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Verwaltungsvorschriften
- Antragsformular, Akte
3. Sonstiges
- Pflichtveranstaltung, eigenständige Rechtsveranstaltung oder Teil einer Rechtsveranstaltung, wie z. B. Sozialverwaltungsrecht
- Keine Semesterangabe
- 3 bis 5 CP (3 bis 4 SWS)
- Vorlesung/ Übung / seminaristischer Unterricht/ Seminar
VII. Sozialversicherungsrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Sozialversicherungsrecht für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle,
rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die Gesetze beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Sozialversicherungsrecht durch Datenbankrecherche (z.B. Juris, Beck-Online) selbständig
Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im
Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können die für die Praxis der Sozialen Arbeit relevanten Normen des Sozialversicherungsrechts fallbezogen anwenden.
- Die Studierende können fallorientiert beraten und die Rechtsdurchsetzung der Adressat:innen im Sozialversicherungsrecht unterstützen. Sie können dabei rechtliche
Handlungsspielräume ausloten und Wege zur Rechtsverwirklichung aufzeigen.
- Die Studierenden können die Verwaltungsvorschriften (Rundschreiben) des Sozialversicherungsrechts nutzen und ihr Verhältnis zum Gesetz bestimmen.
2. Inhalte
- Grundlagen: Versichertenstatus (Versicherungspflicht, insbes. geringfügige Beschäftigung)
- Unterscheidung Leistungsrecht – Leistungserbringungsrecht
- Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis
- Systematik: Versicherungsrecht, Beitragsrecht, Leistungsrecht sowie Organisation (u. a. Selbstverwaltung)
- Ausgewählte Sozialversicherungszweige
- Schnittstellen zum Reha-/Teilhabe-Recht
3. Sonstiges
- Wahlpflichtfach
- keine Semesterangabe
- 3 bis 5 CP (2 bis 3 SWS)
VIII. Kriminalität und Recht in der Sozialen Arbeit, insbesondere Strafrecht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts im Kontext von Kriminalität – speziell des Strafrechts – für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit
erläutern und ausgewählte aktuelle, rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien beziehen und rechtliche Lösungsansätze
entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Bereich der Kriminalität und des Strafrechts durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online)
selbständig Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der
Argumentation im Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können fallbezogen Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden.
- Strafprozessordnung/StPO, Richtlinien des Straf- und Bußgeldverfahrens, auch europäische / internationale Regelungen auffinden und anwenden und können die Rolle
der Sozialen Arbeit im konkreten Verfahren darstellen.
- Die Studierenden können die Bedeutung ausgewählter strafrechtlicher Entscheidungen so-wie gerichtlicher Instanzen benennen und einordnen.
2. Inhalte
- Überblick über folgende Arbeitsfelder: Straffälligen- und Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Soziale Arbeit im Strafvollzug, Drogenberatung, Opferhilfe und
Opferschutz, Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, Schwangerschaftskonfliktberatung und sonstige Soziale Arbeit im Strafverfahren
- Rechtliche Grundlagen der genannten Arbeitsfelder: Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Richtlinien für das
Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Sozialgesetzbuch, Strafvollzugsgesetze, Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz, Gewaltschutzgesetz
3. Sonstiges
- Wahlpflichtfach, eigenständige Lehrveranstaltung oder eine andere Veranstaltungsart, auch für interdisziplinäre Module geeignet
- ab fortgeschrittenem Semester
- 3 bis 5 CP (2 bis 4 SWS)
IX. Migration und Recht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit im Kontext der Migration erläutern und ausgewählte
aktuelle, rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien beziehen und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle im Recht der Migration durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen
aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext Sozialer
Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können fallbezogen die Normen des nationalen, europäischen und inter-nationalen Migrationsverfahrensrechts auffinden und anwenden und können die
Rolle der Sozialen Arbeit im konkreten Verfahren darstellen.
- Die Studierenden können die Bedeutung migrationsrechtlicher Entscheidungen verschiedener Behörden und Gerichte benennen und einordnen.
2. Inhalte
- Begriffe des Migrationsrechts
- Aufenthaltstitel: Systematik, Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Rechte während des Aufenthalts: Bildung, Beschäftigung, Soziale Sicherung
- Asylverfahren: Struktur und Ablauf, Anhörung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz
- Rechte während des Asylverfahrens: Soziale Sicherung, Beschäftigung, Unterkunft
- Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen und ihre Rechte: Aufnahme, das Clearing, Verfahren der Jugendhilfe und die Probleme des care leaver Systems
- Ausbildungsduldung
- Familienzusammenführung und Familiennachzug
- Abschiebeverbote und Abschiebehindernisse
3. Sonstiges
- eigenständige Lehrveranstaltung als Wahlpflichtveranstaltung oder als eigenständiges Wahlmodul oder als Teil einer interdisziplinären Lehrveranstaltung oder
Lehrveranstaltung innerhalb eines Projektes
- ab 5. Semester
- 3 bis 5 CP (2 bis 3 SWS)
X. Fragen zum Berufsrecht
- Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und rechtliche Problemsituationen mit und an
ausgewählten Beispielen im Berufsrecht benennen.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf ausgewählte Fälle durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig Informationen aus juristischer
sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im Kontext der Berufsausübung
verwenden.
- Studierende können die rechtlichen Grenzen der Profession der Sozialen Arbeit benennen.
- Studierende können die rechtlichen Implikationen ihres beruflichen Handelns vor dem Hintergrund einer berufsethischen Haltung benennen.
2. Inhalte
- Arbeitsrecht in seinen Bezügen zur beruflichen Praxis der Sozialen Arbeit
- Datenschutz, Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrechte
- Haftung und Aufsichtspflicht
- Rechtsberatungs-, Rechtsdienstleistungsrecht
- Antidiskriminierungsrecht
- Strafrechtliche Bezüge zur Berufsausübung
- Staatliche Anerkennung
3. Sonstiges
- Interdisziplinäre Teilveranstaltung zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des praktischen Studiensemester
- ab 4./5. Semester
- 2 bis 3 CP (1 bis 2 SWS innerhalb eines interdisziplinären Moduls)
- Vorlesung / Seminar
XI. Besondere und prekäre Lebensverhältnisse und Recht
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts im Kontext besonderer Lebensverhältnisse (z. B. Alter, Krankheit, Wohnungslosigkeit, (drohende) Armut,
Überschuldung) für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle, rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die jeweiligen Gesetze, beziehen
und rechtliche Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf entsprechende ausgewählte Fälle aus der Praxis durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig
Informationen aus juristischer sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeitschriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im
Kontext Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können fallbezogen Vorschriften zur Durchsetzung der rechtlichen Lösungen auffinden sowie anwenden und können die Rolle der Sozialen Arbeit im
konkreten rechtlichen Handlungskontext wahrnehmen.
- Die Studierenden können die Bedeutung der Entscheidungen von Behörden sowie Gerichten benennen und einordnen.
2. Inhalte
-
Soziale Existenzsicherung und soziale Leistungen in besonderen Lebensverhältnissen
- Rechtliche Aspekte von (drohender) Wohnungslosigkeit: Mieterschutz/Mietrecht und Hilfen bei Wohnungslosigkeit
- Hilfen bei Gewalt
- Recht in der Schuldnerberatung, insbesondere Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungs-recht
3. Sonstiges
- eigenständige Lehrveranstaltung als Wahlveranstaltung innerhalb des Wahlpflichtmoduls in ausgewählten Rechtsgebieten oder als eigenständiges Wahlmodul oder als
Teil einer interdisziplinären Lehrveranstaltung oder Lehrveranstaltung innerhalb eines Projektes
- ab 5. Semester
- 3 bis 5 CP (2 bis 3 SWS)
XII. Recht im Kontext von Selbstbestimmung, Teilhabe, Rehabilitation und Unterbringung von Menschen mit Behinderung
1. Lernziele – Kompetenzen
- Die Studierenden können die Bedeutung des Rechts im Kontext von Selbstbestimmung, Teilhabe, Rehabilitation und Unterbringung von Menschen mit Behinderung für das
professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit erläutern und ausgewählte aktuelle, rechtliche Problemsituationen in der Praxis benennen, auf die jeweiligen Gesetze, beziehen und rechtliche
Lösungsansätze entwickeln.
- Die Studierenden können sich in Bezug auf entsprechende ausgewählte Fälle aus der Praxis durch Datenbankrecherche (z. B. Juris, Beck-Online) selbständig
Informationen aus juristi-scher sozialarbeitsbezogener Literatur (Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Fachzeit-schriften) und aus der Rechtsprechung erarbeiten und diese in der Argumentation im
Kon-text Sozialer Arbeit verwenden.
- Die Studierenden können fallbezogen Vorschriften zur Durchsetzung der rechtlichen Lö-sungen im Verfahren auffinden und anwenden und können die Rolle der Sozialen
Arbeit im konkreten Verfahren darstellen.
- Die Studierenden können die Bedeutung ausgewählter Entscheidungen sowie gerichtlicher Instanzen benennen und einordnen.
2. Inhalte
- Recht der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung
- Antidiskriminierungsrechte
- Betreuungsrecht
- Recht der Unterbringung
- Spezifisches Arbeitsrecht
- Schnittstelle zum Pflegerecht
- Sonstiges
- eigenständige Lehrveranstaltung als Wahlveranstaltung innerhalb eines Wahlpflichtmoduls in ausgewählten Rechtsgebieten oder als eigenständiges Wahlmodul oder als
Teil einer interdisziplinären Lehrveranstaltung oder Lehrveranstaltung innerhalb eines Projektes
- ab 5. Semester
- 3 bis 5 CP (2 bis 3 SWS)
(1) Arbeitsgruppe der BAGHR: Prof. Dr. Hans Martin Bregger (Hochschule Koblenz), Prof. Dr. Markus Fischer (Sprecher, Hochschule RheinMain), Prof. Dr. Ute Kötter (Hochschule München), Prof.
Dr. Jürgen Kruse + (Evangelische Hochschule Nürnberg), Prof. Dr. Jörg Meier (Hochschule Magdeburg-Stendal), Prof. Dr. Angelika Nake (Hochschule Darmstadt), Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch +
(Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt), Prof. Dr. Burghard Pimmer-Jüsten (Katholische Stiftungshochschule München), Prof. Dr. Birgit Thoma (Alice Salomon Hochschule Berlin).
(2) Der Gesetzgeber regelt zunehmend Mindestkompetenzen für die Tätigkeit in rechtsgeprägten Feldern der Sozialen Arbeit, z. B. für Berufsbetreuer:innen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und Anlage BTRegV),
für die soziale Pflegeberatung (§ 7a Abs. 1 SGB XI i.V.m. den Empfehlungen zur Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberater:innen des GKV Spitzenverband Bund), erweitert aber Anforderungen an
die rechtliche Beratung z. B. durch den umfassenden sozialrechtlichen Beratungsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 10a Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII).
(3) Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschu-len/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
(4) Vgl. zum Ganzen Oberlies, Dagmar (2022): Rechtlich fundierte Soziale Arbeit – Ein Beitrag zum Professionsverständnis in: von Boettcher, Arne/Kötter, Ute/Palsherm, Ingo (Hrsg.) (2022), Soziale
Arbeit und Recht – Vermittlung zwischen den Welten? Festschrift des BAGHR e. V. zu Ehren von Renate Oxenknecht-Witzsch, S. 86-94.
(5) Dass rechtliche Kenntnisse für Fachkräfte der Sozialen Arbeit von zentraler Bedeutung sind und es diesen er-möglichen soll, professionell zu
handeln, die Rechte der Klient:innen zu schützen und rechtliche Risiken zu minimieren, betont auch das Positionspapier „Recht wird
Wirklichkeit“ der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe (zuletzt aufgerufen am 26.01.2025).